Alveocura - Über uns

Die Alveocura GmbH 

Das Hinweisgebersystem von Alveocura

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, ist eine rechtliche Regelung, die den Schutz von Personen stärkt, die in gutem Glauben Informationen über rechtswidrige Handlungen oder Missstände in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen melden. Das Gesetz zielt darauf ab, diese Personen vor Repressalien wie Entlassung, Schikane oder anderen negativen Konsequenzen zu schützen, die sie möglicherweise erleiden, wenn sie solche Informationen offenlegen.
Zu den Hauptzielen des Hinweisgeberschutzgesetzes gehören:

• die Förderung von Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht in Unternehmen und Institutionen.
• Schutz der Hinweisgeber, dass ihnen durch eine abgegebene Meldung keine Nachteile entstehen.

Typischerweise umfasst das Gesetz Bestimmungen, die sicherstellen, dass Hinweisgeber ihre Bedenken vertraulich und anonym melden können, ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen haben zu müssen. Es legt auch Verfahren fest, wie diese Meldungen untersucht und angemessen behandelt werden sollen. Darüber hinaus können Hinweisgeber unter bestimmten Umständen rechtliche Schutzmaßnahmen erhalten.
In vielen Ländern hat die Einführung oder Stärkung des Hinweisgeberschutzgesetzes dazu beigetragen, die Offenlegung von Fehlverhalten zu erleichtern und die Integrität von Organisationen zu verbessern, indem sie ein Umfeld fördern, in dem Bedenken offen angesprochen werden können, ohne dass die Hinweisgeber negative Folgen befürchten müssen.

Was kann gemeldet werden?

Meldungen können bei einem konkreten Verdacht auf einen Verstoß mit hohem Risiko für die Alveocura GmbH abgegeben werden.

Dazu zählen u.a.:

• Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte
• Diebstahls-, Untreue- und Bereicherungsdelikte von erheblichem Umfang oder Wert (über 100.000 Euro)
• schwere Verletzungen der körperlichen und psychischen Unversehrtheit
• Fälle von sexueller Belästigung, Diskriminierung, Rassismus
• strafrechtlich relevante Verletzungen des Datenschutzes
• Rechnungslegungs- und Buchführungsverstöße mit erheblicher Auswirkung, die extern erkennbar sind
• schwere Verstöße im Zusammenhang mit technischen Spezifikationen und/oder technischer Sicherheit
• Verletzung von Menschenrechten
• Verletzungen im Zusammenhang mit Umweltvorschriften und/oder Nichteinhaltung von produktbezogenen Umweltvorschriften
• schwere Verletzungen der Integrität des Hinweisgebersystems, z. B. schwerer Verstoß gegen die Anonymität der Hinweisgeber, schwerer Verstoß gegen die Meldepflicht
• andere hohe Risiken, z. B. Regelverstöße mit hohem Schaden (über 100.000 Euro) für das Unternehmen
• Regelverstöße, die wahrscheinlich dem Ruf des Unternehmens schwerwiegend schaden können
• schwere Verstöße gegen konzernintern geltende Vereinbarungen zulasten der Beschäftigten.

In der Regel kann das Hinweisgebersystem für jede Situation genutzt werden, in der eine Person Informationen über ein Fehlverhalten oder einen Missstand hat, der die Öffentlichkeit, die Organisation oder die Mitarbeiter betrifft. Es bietet einen Mechanismus, um solche Bedenken vertraulich und sicher zu melden, damit angemessene Maßnahmen ergriffen werden können.
Weiterhin stehen alle anderen Mitarbeiter, wie z.B. Führungskräfte, Personalleiter, etc. als Ansprechpartner zur Verfügung.

Kontaktmöglichkeiten für die Übermittlung Ihrer Hinweise

Ein externer Rechtsanwalt, der als Ombudsperson der Alveocura GmbH fungiert, ist für die Bearbeitung und Aufklärung von Verdachtsfällen zuständig. Alle verdächtigen Vorfälle unterliegen einer gründlichen und umfassenden Prüfung, die sorgfältig dokumentiert wird. Bis zum Nachweis eines Fehlverhaltens gilt für die betroffenen Personen die Unschuldsvermutung.
Über folgende Kontaktmöglichkeiten können Sie Verdachtsfälle zu Rechtsverletzungen oder Regelverstößen an unsere Ombudsperson Herr Ralf Kaminski, LL.M. melden.
Sie erreichen die Ombudsperson telefonisch unter Tel. +49 (0)234 579 521 – 0

Sie erreichen die Ombudsperson per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: kontakt@ulbrich-kaminski.de
Bitte beachten Sie, dass eine Kontaktaufnahme per E-Mail möglicherweise Ihre Identität preisgeben kann, da beim Versenden von E-Mails auch Daten wie Ihre IP-Adresse übertragen werden können, die zurückverfolgbar sind.

Melden Sie Verdachtsfälle per Post an:

Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte I Notar
Grabenstraße 12 I Kortumhaus
44787 Bochum

Welche Informationen benötigt die Omudsperson der Alveocura GmbH

Um einen Verdachtsfall schnellstmöglich bearbeiten zu können, benötigt die Ombudsperson folgende Informationen:

• Identifizierung der betroffenen Person: Bitte geben Sie genau an, um wen es sich handelt.
• Ort des Vorfalls: Wo ist der Vorfall aufgetreten?
• Zeitpunkt des Vorfalls: Wann hat der Vorfall stattgefunden?
• Beschreibung des Vorfalls: Was ist passiert? Bitte schildern Sie den Vorfall oder den Sachverhalt detailliert.
• Ablauf des Vorfalls und Häufigkeit: Wie ist der Vorfall abgelaufen und wie oft ist er aufgetreten?
• Ursachen des Vorfalls: Welche Gründe haben zum Vorfall geführt?

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