Alveocura - Pflegeberatung

Die Alveocura GmbH 

Pflegeberatung

Wer hat einen Anspruch auf eine Pflegeberatung?

Jeder Versicherte der Pflegekasse, der einen Pflegegrad zugeteilt bekommen oder einen Antrag auf Zuteilung eines Pflegegrades gestellt hat, hat einen Anspruch auf Pflegeberatung.

Was heißt das genau?

Bei den vielen Paragrafen und Gesetzen verliert man schnell den Überblick. Vor allem dann, wenn man sich zuvor mit dem Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit nicht auseinandersetzen musste. Wenn ein nahestehender Mensch plötzlich zu einem Pflegefall wird oder sich der Pflegezustand drastisch verändert, ist man schnell überfragt. Man hat das Gefühl, dass man mit der Situation überfordert ist, möchte die eigenen Angehörigen aber nicht belasten. Um dafür Sorge zutragen, dass die Pflege sichergestellt ist, soll die Pflegeberatung ein unterstützendes Element darstellen. Die Pflegeberatung geht weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatz hinaus, der je nach Pflegegrad einmal im Quartal oder halbjährlich durchgeführt werden muss.
Doch was sind hier die Unterschiede?
Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI
Der Beratungseinsatz muss dann gegenüber der Pflegekasse erbracht werden, wenn die pflegerische Versorgung der Versicherten durch Laienkräfte erbracht wird. Hiermit soll eine adäquate Pflege gegenüber der Pflegekasse von einer professionellen Einrichtung bescheinigt und ggf. Maßnahmen gegenüber der Pflegekasse angeregt werden. Je nach Pflegegrad muss der Beratungseinsatz viertel- oder halbjährig erfolgen.

Pflegeberatung nach §7a SGB XI
Die Pflegeberatung wird von den Pflegekassen angeboten um den Pflegeprozess zu planen. Hierbei geht es um die Einleitung von Maßnahmen wie z.B. Antragsstellungen, Hilfsmittelbeschaffung oder der Organisation eines ambulanten Pflegedienstes, der den Pflegeprozess unterstützt. Einen Anspruch auf Pflegeberatung haben alle Menschen, denen eine Pflegegrad zugeteilt oder die einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt haben. Im Gegensatz zum Beratungseinsatz ist er freiwillig und kann nur einmalig oder bei Veränderung der Pflegesituation in Anspruch genommen werden.

Wie unterstützt Sie die Alveocura?

Sowohl der Pflegebedürftige als auch seine Angehörigen sollen über bestehende Ansprüche beraten werden, die zur Entlastung, vor allem der Pflegeperson, beitragen sollen. Gerne stehen wir Ihnen zur Seite, die Pflege der Angehörigen zu gestalten. Je nach Wunsch kann die Beratung in unseren Büroräumen, aber ebenso bei Ihnen zu Hause erfolgen.

Schritt 1

Analyse der Pflegesituation und notwendiger Maßnahmen

Schritt 2

Antragsstellung und ggfs. Widerspruch bei Leistungsablehnung

Schritt 3

Einleitung von Maßnahmen


Schritt 4

Controlling und ggf. Anpassung der Maßnahmen

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